Verfahrensbeistand „Anwalt des Kindes“ (§158, Abs. 1 FamFG)
Als Verfahrensbeistand stehe ich als "Anwalt des Kindes" dem Kind oder Jugendlichen als Interessenvertreter parteilich zur Seite. Hierbei berate und unterstütze ich das Kind in seiner Entwicklung angemessen dabei, seine subjektiven Wünsche und Vorstellungen zum Ausdruck zu bringen, um eine Gerichtsentscheidung zum Wohle des Kindes zu unterstützen und zur Geltung zu bringen.
Zu meinen Kernaufgaben gehören hierbei
- die Information des Kindes oder des Jugendlichen
- Feststellung der Kindesinteressen
- Elterngespräche mit dem Ziel, zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen
- Erstellung von Stellungnahmen für das Familiengericht
- Teilnahme an Kindesanhörungen und Gerichtsterminen
- Prüfung von Gerichtsentscheidungen sowie die Einleitung von Beschwerdeverfahren.
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